Hilfe, mein Angehöriger ist ein Pflegefall, was nun?!
1. Pflegegradantrag bei der Krankenkasse / Pflegekasse stellen
- Anruf genügt
- das Datum unbedingt merken, denn ab dem Zeitpunkt erhält man die Leistungen rückwirkend
2. Antragsformular ausfüllen
- eine Pflegeperson benennen
3. Antragsformular an Krankenkasse/ Pflegekasse abschicken
4. ein Pflegetagebuch 14 Tage führen( wenn kein Pflegedienst involviert ist)
Was zählt als Pflege?
- Mobilität
- Kognitivität
- Verhaltensweisen/ Psyche
- Selbstversorgung
- Behandlungspflegen/ Bewältigung krankheitsbezogener Aufgaben ( u.a. Spritzen, Medikamentengabe, Medikamentenbox setzen, Wundverbände)
- Alltag
- außerhäussliche Aktivitäten( u.a. Arztbesuche, Therapien, Bekannte besuchen)
- Haushalt ( u.a. Wäsche waschen, einkaufen, putzen)
5. Besuch des MDK- Gutachters
- Anmeldung des Hausbesuchs durch den MDK ca. 1 Woche vorher per Post
- Angehörige und pflegende Person sollten anwesend sein
- ärztliche Gutachten, Berichte von betreuenden Diensten, Medikamentenplan, Verordnung ärztlicher Krankenpflege, Pflegetagebuch, Chipkarte, Behindertenausweis sollte bereit liegen
- es werden alle möglichen Fragen im Bereich Pflege gestellt, die unter Punkt 4 aufgezählt wurden
6. Bescheid der Pflegekasse
- Bescheid von der Pflegekasse, welcher Pflegegrad vorliegt
- Recht auf Einsichtnahme des Pflegegutachtens
- eventuell Widerspruch ( innerhalb von 4 Wochen möglich oder Neuantrag nach 6 Monaten)
7. Leistungen – Häuslicher Pflege
- Höhe der Leistungen ist abhängig vom Pflegegrad
Pflegegeld
- es pflegen Angehörige, keine Pflegefachkraft vor Ort
Pflegesachsleistungen
- Pflege wird durch den Pflegedienst durchgeführt
Kombi- Leistung
- Pflegegeld und Sachleistung werden kombiniert
8. weitere Hilfen
- Verhinderungspflege
- Kurzzeitpflege
- Tages- Nachtpflege
- zusätzliche Betreuungsleistung
- Entlastungsleistungen
- Pflegehilfsmittel
- Wohnumfeldverbesserung (Zuschuss max. 4000 € je Maßnahme)