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Beantragung Pflegegrad

Der Weg zum Pflegegrad

Hilfe, mein Angehöriger ist ein Pflegefall, was nun?!

 

1. Pflegegradantrag bei der Krankenkasse / Pflegekasse stellen

  • Anruf genügt
  • das Datum unbedingt merken, denn ab dem Zeitpunkt erhält man die Leistungen rückwirkend

 

2. Antragsformular ausfüllen

  • eine Pflegeperson benennen


3. Antragsformular an Krankenkasse/ Pflegekasse abschicken

 

4. ein Pflegetagebuch 14 Tage führen( wenn kein Pflegedienst involviert ist)

Was zählt als Pflege?

  • Mobilität
  • Kognitivität
  • Verhaltensweisen/ Psyche
  • Selbstversorgung
  • Behandlungspflegen/ Bewältigung krankheitsbezogener Aufgaben ( u.a. Spritzen, Medikamentengabe, Medikamentenbox setzen, Wundverbände)
  • Alltag
  • außerhäussliche Aktivitäten( u.a. Arztbesuche, Therapien, Bekannte besuchen)
  • Haushalt ( u.a. Wäsche waschen, einkaufen, putzen)

 

5. Besuch des MDK- Gutachters

  • Anmeldung des Hausbesuchs durch den MDK ca. 1 Woche vorher per Post
  • Angehörige und pflegende Person sollten anwesend sein
  • ärztliche Gutachten, Berichte von betreuenden Diensten, Medikamentenplan, Verordnung ärztlicher Krankenpflege, Pflegetagebuch, Chipkarte, Behindertenausweis sollte bereit liegen
  • es werden alle möglichen Fragen im Bereich Pflege gestellt, die unter Punkt 4 aufgezählt wurden

 

6. Bescheid der Pflegekasse

  • Bescheid von der Pflegekasse, welcher Pflegegrad vorliegt
  • Recht auf Einsichtnahme des Pflegegutachtens
  • eventuell Widerspruch ( innerhalb von 4 Wochen möglich oder Neuantrag nach 6 Monaten)

 

7. Leistungen – Häuslicher Pflege

  • Höhe der Leistungen ist abhängig vom Pflegegrad

 

Pflegegeld

  • es pflegen Angehörige, keine Pflegefachkraft vor Ort

 

Pflegesachsleistungen

  • Pflege wird durch den Pflegedienst durchgeführt

 

Kombi- Leistung

  • Pflegegeld und Sachleistung werden kombiniert

 

8. weitere Hilfen

  • Verhinderungspflege
  • Kurzzeitpflege
  • Tages- Nachtpflege
  • zusätzliche Betreuungsleistung
  • Entlastungsleistungen
  • Pflegehilfsmittel
  • Wohnumfeldverbesserung (Zuschuss max. 4000 € je Maßnahme)


Waren es zu viele Informationen oder haben Sie nicht alles verstanden. 

Kein Problem!!!!

Rufen Sie uns an oder kommen Sie vorbei. Wir beraten Sie gern.



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