Das tun wir für Sie
Grundpflege /Körperpflege
Jeder von uns kann plötzlich durch einen Unfall oder eine Krankheit pflegebedürftig werden.
Langfristig sind dann Dinge wie Körperpflege oder auch die selbstständige Nahrungsaufnahme nicht mehr allein zu realisieren.
Unsere Pflegekräfte sind genau für diese Unterstützung im Alltag für Sie da. Wir stehen Ihnen zur Seite um Ihnen das Leben in Ihrem häuslichen Umfeld zu ermöglichen.
Die Grundpflege wird nach Sozialgesetzbuch XI ( SGB XI) abgerechnet. Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung und umfasst Pflegesachleistungen. Anspruch darauf haben Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad.
Leistungen Grundpflege
- Körperpflege
- An- und Auskleiden
- Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
- Unterstützung beim Toilettengang; eventuell IKM- Wechsel
- Aktivierende Pflege zur Förderung und Erhaltung der Selbstständigkeit
Behandlungspflege
Zur Behandlungspflege zählen medizinische Leistungen, die durch den behandelnden Arzt verordnet werden. Zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung werden diese Behandlungen
ausschließlich von unseren examinierten Pflegefachkräften beim Patienten zuhause durchgeführt.
Die Kosten werden nach SGB V von der Krankenkasse übernommen.
Die med. Behandlung wir immer häufiger verordnet, da unter anderem die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in stat. Einrichtungen rückläufig ist und so dem Patienten eine entsprechende medizinische Behandlung zuhause gewährleistet wird.
Leistungen Behandlungspflege
- Medikamente setzen und verabreichen
- Wundversorgung und Verbandswechsel
- Blutdruck-, Puls und Blutzuckermessung
- Injektionen
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Anlegen von Kompressionstrümpfen
- Anlegen von Kompressionsverbänden
- Dekubitusbehandlung
- Stomaversorgung
- suprapubischer Katheter
Die „ Flinken Bienchen“ bieten aber auch noch Zusatzleistungen an. Diese sind nicht zugehörig zur Grundpflege oder Behandlungspflege.
Wir bieten Leistungen zur Hauswirtschaftlichen Versorgung , die den Ablauf des täglichen Lebens erleichtern. Diese werden als Pflegesachleistung über die Pflegekasse oder als Privatleistung abgerechnet.
Leistungen der häuslichen Betreuung und Hauswirtschaft
- Verhinderungspflege
- Betreuung ( spazieren gehen, Gespräche führen, gemeinsam Zeit verbringen)
- Unterstützung beim Einkaufen
- Zubereiten von Mahlzeiten
- Wechseln der Wäsche sowie waschen der Wäsche
- Essen auf Rädern
- Grabpflege und Begleitdienst zur Grabstätte ihres Angehörigen